UmweltHG | Umwelthaftungsgesetz
23 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen§ 2 — Haftung für nichtbetriebene Anlagen§ 3 — Begriffsbestimmungen§ 4 — Ausschluß der Haftung§ 5 — Beschränkung der Haftung bei Sachschäden§ 6 — Ursachenvermutung§ 7 — Ausschluß der Vermutung§ 8 — Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen den Inhaber einer Anlage§ 9 — Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen Behörden§ 10 — Auskunftsanspruch des Inhabers einer Anlage§ 11 — Mitverschulden§ 12 — Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung§ 13 — Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung§ 14 — Schadensersatz durch Geldrente§ 15 — Haftungshöchstgrenzen§ 16 — Aufwendungen bei Wiederherstellungsmaßnahmen§ 17 — Verjährung§ 18 — Weitergehende Haftung§ 19 — Deckungsvorsorge§ 20 — Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen§ 21 — Strafvorschriften§ 22 — Bußgeldvorschriften§ 23 — Übergangsvorschriften