§ 5c Konformitätsbewertung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in der Serienfertigung; Qualitätssicherungsverfahren; CE-Kennzeichnung

Die Übereinstimmung der nach einem Baumuster gefertigten Explosivstoffe oder pyrotechnischen Gegenstände mit dem Baumuster ist auf Antrag des Herstellers …