PflVG | Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter

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Abschnitt 1 — Pflichtversicherung

§ 1 — Versicherungspflicht§ 1a — Begriffsbestimmungen§ 2 — Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Halter§ 2a — Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch§ 3 — Fortbestehen der Leistungspflicht gegenüber Dritten§ 3a — Verfahren der Schadenregulierung§ 4 — Mindestumfang des Versicherungsschutzes; Verordnungsermächtigungen§ 5 — Zugelassene Versicherer, Pflicht der Versicherer zum Vertragsschluss§ 5a — Dauer des Versicherungsverhältnisses, Kündigungsfiktion§ 5b — Versicherungsbestätigung; Angaben über den bestellten Vertreter§ 5c — Bescheinigung über den Schadenverlauf§ 5d — Mindestumfang des Versicherungsschutzes bei Motorsportveranstaltungen; Verordnungsermächtigung§ 6 — Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge§ 7 — Durchführungsregelungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2 — Pflichten der Versicherungsunternehmen, Auskunftsstelle und Statistik

§ 8 — Pflicht der Versicherungsunternehmen zur Beitragszahlung und zur Bestellung eines Vertreters§ 8a — Auskunftsstelle§ 8b — Allgemeine Übersicht zur Berücksichtigung von Bescheinigungen über den Schadenverlauf§ 9 — Gemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf§ 10 — Mitteilung der Daten für die Gemeinschaftsstatistik§ 11 — Verordnungsermächtigung zur Gemeinschaftsstatistik

Abschnitt 3 — Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen und Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen

Unterabschnitt 1 — Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen

§ 12 — Leistungspflicht des Entschädigungsfonds§ 13 — Aufwendungsersatz; Forderungsübergang§ 14 — Erstattungspflicht des Entschädigungsfonds, Forderungsübergang und Rückgriff

Unterabschnitt 2 — Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen

§ 15 — Leistungspflicht der Entschädigungsstelle§ 16 — Forderungsübergang auf die Entschädigungsstelle

Unterabschnitt 3 — Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen

§ 17 — Leistungspflicht des Insolvenzfonds§ 18 — Umfang der Leistungspflicht des Insolvenzfonds§ 19 — Aufwendungsersatz; Forderungsübergang§ 20 — Informationspflichten und Zusammenarbeit im Insolvenzfall§ 21 — Rückgriff unter den Insolvenzfonds§ 22 — Rückgriffsrecht des Deutschen Büros Grüne Karte

Unterabschnitt 4 — Wahrnehmung der Aufgaben von Entschädigungsfonds, Entschädigungsstelle und Insolvenzfonds

§ 23 — Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Anstalt; Verordnungsermächtigung§ 24 — Wahrnehmung der Aufgaben durch die Verkehrsopferhilfe§ 25 — Aufsicht; Genehmigung der Satzung der Verkehrsopferhilfe§ 26 — Stelle zur gütlichen Einigung; Verordnungsermächtigung§ 27 — Finanzierung§ 28 — Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben auf eine andere juristische Person; Verordnungsermächtigungen§ 29 — Steuerbefreiung

Abschnitt 4 — Strafvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 30 — Strafvorschriften§ 31 — Tarifumstellung bei Bestandsübertragung§ 32 — Anwendungsbestimmung; Übergangsregelung§ 33 — Anpassung an Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; Verordnungsermächtigung