Lege Lata
›
Gesetze
›
PflVG
Im Reader öffnen
PflVG | Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
42 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Pflichtversicherung
§ 1
— Versicherungspflicht
§ 1a
— Begriffsbestimmungen
§ 2
— Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Halter
§ 2a
— Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch
§ 3
— Fortbestehen der Leistungspflicht gegenüber Dritten
§ 3a
— Verfahren der Schadenregulierung
§ 4
— Mindestumfang des Versicherungsschutzes; Verordnungsermächtigungen
§ 5
— Zugelassene Versicherer, Pflicht der Versicherer zum Vertragsschluss
§ 5a
— Dauer des Versicherungsverhältnisses, Kündigungsfiktion
§ 5b
— Versicherungsbestätigung; Angaben über den bestellten Vertreter
§ 5c
— Bescheinigung über den Schadenverlauf
§ 5d
— Mindestumfang des Versicherungsschutzes bei Motorsportveranstaltungen; Verordnungsermächtigung
§ 6
— Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge
§ 7
— Durchführungsregelungen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 — Pflichten der Versicherungsunternehmen, Auskunftsstelle und Statistik
§ 8
— Pflicht der Versicherungsunternehmen zur Beitragszahlung und zur Bestellung eines Vertreters
§ 8a
— Auskunftsstelle
§ 8b
— Allgemeine Übersicht zur Berücksichtigung von Bescheinigungen über den Schadenverlauf
§ 9
— Gemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf
§ 10
— Mitteilung der Daten für die Gemeinschaftsstatistik
§ 11
— Verordnungsermächtigung zur Gemeinschaftsstatistik
Abschnitt 3 — Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen und Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
Unterabschnitt 1 — Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
§ 12
— Leistungspflicht des Entschädigungsfonds
§ 13
— Aufwendungsersatz; Forderungsübergang
§ 14
— Erstattungspflicht des Entschädigungsfonds, Forderungsübergang und Rückgriff
Unterabschnitt 2 — Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslandsunfällen
§ 15
— Leistungspflicht der Entschädigungsstelle
§ 16
— Forderungsübergang auf die Entschädigungsstelle
Unterabschnitt 3 — Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen
§ 17
— Leistungspflicht des Insolvenzfonds
§ 18
— Umfang der Leistungspflicht des Insolvenzfonds
§ 19
— Aufwendungsersatz; Forderungsübergang
§ 20
— Informationspflichten und Zusammenarbeit im Insolvenzfall
§ 21
— Rückgriff unter den Insolvenzfonds
§ 22
— Rückgriffsrecht des Deutschen Büros Grüne Karte
Unterabschnitt 4 — Wahrnehmung der Aufgaben von Entschädigungsfonds, Entschädigungsstelle und Insolvenzfonds
§ 23
— Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Anstalt; Verordnungsermächtigung
§ 24
— Wahrnehmung der Aufgaben durch die Verkehrsopferhilfe
§ 25
— Aufsicht; Genehmigung der Satzung der Verkehrsopferhilfe
§ 26
— Stelle zur gütlichen Einigung; Verordnungsermächtigung
§ 27
— Finanzierung
§ 28
— Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben auf eine andere juristische Person; Verordnungsermächtigungen
§ 29
— Steuerbefreiung
Abschnitt 4 — Strafvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 30
— Strafvorschriften
§ 31
— Tarifumstellung bei Bestandsübertragung
§ 32
— Anwendungsbestimmung; Übergangsregelung
§ 33
— Anpassung an Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; Verordnungsermächtigung