§ 2a Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch

§ 1 gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, deren …