NMV | Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen

46 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Teil I — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Anwendungsbereich der Verordnung§ 2 — Anwendung der Zweiten Berechnungsverordnung

Teil II — Zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen

1. Abschnitt — Ermittlung der Kostenmiete

§ 3 — Erstmalige Ermittlung der Kostenmiete§ 4 — Erhöhung der Kostenmiete infolge Erhöhung der laufenden Aufwendungen§ 5 — Senkung der Kostenmiete infolge Verringerung der laufenden Aufwendungen§ 5a — Änderung der Kostenmiete infolge Änderung der Wirtschaftseinheit§ 6 — Erhöhung der Kostenmiete wegen baulicher Änderungen§ 7 — Kostenmiete nach Schaffung neuer Wohnungen durch Ausbau oder Erweiterung des Gebäudes§ 8 — Kostenmiete nach Wohnungsvergrößerung§ 8a — Kostenmiete in Fällen, in denen nur noch ein Teil der Wohnungen als öffentlich gefördert gilt§ 9 — Zusatzberechnung, Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung§ 10 — Mieterleistungen

2. Abschnitt — Ermittlung der Vergleichsmiete

§ 11 — Erstmalige Bestimmung der Vergleichsmiete§ 12 — Änderung der Vergleichsmiete infolge Änderung der laufenden Aufwendungen§ 13 — Erhöhung der Vergleichsmiete wegen baulicher Änderungen§ 14 — Vergleichsmiete nach Ausbau von Zubehörräumen und Wohnungsvergrößerung§ 15 — Übergang von der Vergleichsmiete zur Kostenmiete

Teil III — Zulässige Miete für preisgebundene steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen

§ 16 — Ermittlung der Kostenmiete für Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert sind§ 17 — Ermittlung der Kostenmiete für Wohnungen, die mit Aufwendungszuschüssen oder Aufwendungsdarlehen gefördert sind§ 18 — Ermittlung der Vergleichsmiete für Wohnungen, die mit Aufwendungszuschüssen oder Aufwendungsdarlehen gefördert sind§ 19

Teil IV — Umlagen, Zuschläge und Vergütungen

§ 20 — Umlagen neben der Einzelmiete§ 21 — Umlegung der Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung§ 22 — Umlegung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser§ 22a — Umlegung der Kosten der Müllbeseitigung§ 23 — Umlegung der Kosten des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage§ 23a § 23b § 24 — Umlegung der Kosten des Betriebs von Aufzügen§ 24a — Umlegung der Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage und der Gemeinschafts-Antennenanlage§ 25 — Umlegung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Einrichtungen für die Wäschepflege§ 25a — Umlageausfallwagnis§ 25b § 26 — Zuschläge neben der Einzelmiete§ 27 — Vergütungen neben der Einzelmiete§ 28 — Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete

Teil V — Schlußvorschriften

§ 29 — Auskunftspflicht des Vermieters§ 30 — Entsprechende Anwendung der Mietvorschriften§ 31 — Zulässige Miete für Untervermietung§ 32 — Vom Rechtsnachfolger zu vertretende Umstände§ 33 § 34 — Überleitungsvorschrift§ 35 — Sondervorschrift für Berlin§ 36 — Berlin-Klausel§ 37 — Geltung im Saarland§ 38 — (Inkrafttreten)