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MitbestG
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MitbestG | Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
42 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Teil — Geltungsbereich
§ 1
— Erfaßte Unternehmen
§ 2
— Anteilseigner
§ 3
— Arbeitnehmer und Betrieb
§ 4
— Kommanditgesellschaft
§ 5
— Konzern
Zweiter Teil — Aufsichtsrat
Erster Abschnitt — Bildung und Zusammensetzung
§ 6
— Grundsatz
§ 7
— Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Zweiter Abschnitt — Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
Erster Unterabschnitt — Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
§ 8
Zweiter Unterabschnitt — Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, Grundsatz
§ 9
Dritter Unterabschnitt — Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
§ 10
— Wahl der Delegierten
§ 11
— Errechnung der Zahl der Delegierten
§ 12
— Wahlvorschläge für Delegierte
§ 13
— Amtszeit der Delegierten
§ 14
— Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten
§ 15
— Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 16
— Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat
§ 17
— Ersatzmitglieder
Vierter Unterabschnitt — Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 18
Fünfter Unterabschnitt — Nichterreichen des Geschlechteranteils durch die Wahl
§ 18a
Sechster Unterabschnitt — Weitere Vorschriften über das Wahlverfahren sowie über die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern
§ 19
— Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 20
— Wahlschutz und Wahlkosten
§ 21
— Anfechtung der Wahl von Delegierten
§ 22
— Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 23
— Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 24
— Verlust der Wählbarkeit und Änderung der Zuordnung unternehmensangehöriger Aufsichtsratsmitglieder
Dritter Abschnitt — Innere Ordnung, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats
§ 25
— Grundsatz
§ 26
— Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
§ 27
— Vorsitz im Aufsichtsrat
§ 28
— Beschlußfähigkeit
§ 29
— Abstimmungen
Dritter Teil — Gesetzliches Vertretungsorgan
§ 30
— Grundsatz
§ 31
— Bestellung und Widerruf
§ 32
— Ausübung von Beteiligungsrechten
§ 33
— Arbeitsdirektor
Vierter Teil — Seeschiffahrt
§ 34
Fünfter Teil — Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 35
§ 36
— Verweisungen
§ 37
— Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
§ 38
§ 39
— Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 40
— Übergangsregelung
§ 41
— Inkrafttreten