MitbestG | Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer

42 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Teil — Geltungsbereich

§ 1 — Erfaßte Unternehmen§ 2 — Anteilseigner§ 3 — Arbeitnehmer und Betrieb§ 4 — Kommanditgesellschaft§ 5 — Konzern

Zweiter Teil — Aufsichtsrat

Erster Abschnitt — Bildung und Zusammensetzung

§ 6 — Grundsatz§ 7 — Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Zweiter Abschnitt — Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder

Erster Unterabschnitt — Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner

§ 8

Zweiter Unterabschnitt — Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, Grundsatz

§ 9

Dritter Unterabschnitt — Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte

§ 10 — Wahl der Delegierten§ 11 — Errechnung der Zahl der Delegierten§ 12 — Wahlvorschläge für Delegierte§ 13 — Amtszeit der Delegierten§ 14 — Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten§ 15 — Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer§ 16 — Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat§ 17 — Ersatzmitglieder

Vierter Unterabschnitt — Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

§ 18

Fünfter Unterabschnitt — Nichterreichen des Geschlechteranteils durch die Wahl

§ 18a

Sechster Unterabschnitt — Weitere Vorschriften über das Wahlverfahren sowie über die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern

§ 19 — Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats§ 20 — Wahlschutz und Wahlkosten§ 21 — Anfechtung der Wahl von Delegierten§ 22 — Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer§ 23 — Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer§ 24 — Verlust der Wählbarkeit und Änderung der Zuordnung unternehmensangehöriger Aufsichtsratsmitglieder

Dritter Abschnitt — Innere Ordnung, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats

§ 25 — Grundsatz§ 26 — Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung§ 27 — Vorsitz im Aufsichtsrat§ 28 — Beschlußfähigkeit§ 29 — Abstimmungen

Dritter Teil — Gesetzliches Vertretungsorgan

§ 30 — Grundsatz§ 31 — Bestellung und Widerruf§ 32 — Ausübung von Beteiligungsrechten§ 33 — Arbeitsdirektor

Vierter Teil — Seeschiffahrt

§ 34

Fünfter Teil — Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 35 § 36 — Verweisungen§ 37 — Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen§ 38 § 39 — Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen§ 40 — Übergangsregelung§ 41 — Inkrafttreten