FreizügG/EU | Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
24 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen§ 2 — Recht auf Einreise und Aufenthalt§ 2a — Visum, Dokumente, Visumverfahren§ 3 — Familienangehörige§ 3a — Aufenthalt nahestehender Personen§ 4 — Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte§ 4a — Daueraufenthaltsrecht§ 5 — Aufenthaltskarten, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht§ 5a — Vorlage von Dokumenten§ 6 — Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt§ 7 — Ausreisepflicht§ 8 — Ausweispflicht§ 9 — Strafvorschriften§ 10 — Bußgeldvorschriften§ 11 — Anwendung des allgemeinen Aufenthaltsrechts; Ausnahmen von der Anwendung dieses Gesetzes§ 11a — Verordnungsermächtigung§ 12 — Staatsangehörige der EWR-Staaten§ 12a — Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht§ 13 — Staatsangehörige der Beitrittsstaaten§ 14 — Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren§ 15 — Übergangsregelung§ 16 — Rechtsstellung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen§ 17 — Datenübermittlung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2018/1240§ 18 — Auslesen von Daten aus Pässen und Personalausweisen durch Luftfahrtunternehmen