DarlehensV | Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
15 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Reihenfolge der Tilgung§ 2 — Geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten§ 3 — Nachweise für die Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung§ 4 § 5 § 6 — Vorzeitige Rückzahlung§ 7 — Vergleiche, Veränderungen von Ansprüchen§ 8 — Zahlungsrückstand§ 9 — Datenermittlung§ 10 — Rückzahlungsbescheid§ 11 — Rückzahlungsbedingungen§ 12 — Mitteilungspflichten§ 13 — Aufteilung der eingezogenen Beträge§ 14 — Ordnungswidrigkeiten§ 6