BRKG | Bundesreisekostengesetz
17 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Geltungsbereich§ 2 — Dienstreisen§ 3 — Anspruch auf Reisekostenvergütung§ 3a — Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung§ 4 — Fahrt- und Flugkostenerstattung§ 5 — Wegstreckenentschädigung§ 6 — Tagegeld§ 7 — Übernachtungsgeld§ 8 — Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort§ 9 — Aufwands- und Pauschvergütung§ 10 — Erstattung sonstiger Kosten§ 11 — Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen§ 12 — Erkrankung während einer Dienstreise§ 13 — Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen§ 14 — Auslandsdienstreisen§ 15 — Trennungsgeld§ 16 — Verwaltungsvorschriften