(4) Eine jährliche Prämie erhält, wer über sechs Jahre hinaus für Einsatzaufgaben der Spezialkräfte der Bundeswehr zur Verfügung steht. Der Zeitraum von sechs Jahren rechnet ab dem Beginn der Ausbildung für eine Verwendung nach Absatz 1. Der Anspruch entsteht zu Beginn des siebten oder eines jeden weiteren Jahres der Verwendung. Besteht die Verwendung aus Gründen, die der Soldat zu vertreten hat, nicht während des gesamten Jahres, steht nur der Teil der Prämie zu, der der Verwendungsdauer entspricht. Die jährliche Prämie beträgt nach einer Dienstzeit von
- 1. über sechs und weniger als neun Jahren 10 000 Euro,
- 2. neun und weniger als zwölf Jahren 11 000 Euro,
- 3. zwölf und weniger als fünfzehn Jahren 12 000 Euro,
- 4. fünfzehn Jahren und länger 13 000 Euro.