BBankG | Gesetz über die Deutsche Bundesbank

46 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt — Rechtsform und Aufgabe

§ 1 § 2 — Rechtsform, Grundkapital und Sitz§ 3 — Aufgaben§ 4 — Beteiligungen

Zweiter Abschnitt — Organisation

§ 5 — (weggefallen)§ 7 — Vorstand§ 8 — Hauptverwaltungen§ 9 — Beiräte bei den Hauptverwaltungen§ 10 — Filialen§ 11 — Vertretung

Dritter Abschnitt — Bundesregierung und Bundesbank

§ 12 — Verhältnis der Bank zur Bundesregierung§ 13 — Zusammenarbeit

Vierter Abschnitt — Währungspolitische Befugnisse

§ 14 — Notenausgabe§ 15 — (weggefallen)§ 17 § 18 — Statistische Erhebungen

Fünfter Abschnitt — Geschäftskreis

§ 19 — Geschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern§ 20 — Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen§ 21 § 22 — Geschäfte mit jedermann§ 23 — Bestätigung von Schecks§ 24 § 25 — Andere Geschäfte

Abschnitt 5a

Sechster Abschnitt — Jahresabschluss, Kostenrechnung, Gewinnverteilung

§ 26 — Jahresabschluss, Kostenrechnung§ 27 — Gewinnverteilung§ 28

Siebenter Abschnitt — Allgemeine Bestimmungen

§ 29 — Sonderstellung der Deutschen Bundesbank§ 30 — Urkundsbeamte§ 31 — Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank; Verordnungsermächtigungen§ 32 — Schweigepflicht§ 33 — Veröffentlichungen§ 34

Achter Abschnitt — Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld

§ 35 — Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen§ 36 — Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen§ 36a — Verordnungsermächtigung§ 37 — Einziehung§ 37a — Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten

Neunter Abschnitt — Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 38 — Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank§ 39 — Übergangsvorschrift für die Vorstände der Landeszentralbanken und die Beiräte§ 40 — Änderung der Dienstverhältnisse§ 41 — Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen§ 42 — Ausgabe von Liquiditätspapieren offenen Markt§ 43 § 44 — Auflösung§ 45 — Weitere Übergangsvorschriften§ 47