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BBankG
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BBankG | Gesetz über die Deutsche Bundesbank
46 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Rechtsform und Aufgabe
§ 1
§ 2
— Rechtsform, Grundkapital und Sitz
§ 3
— Aufgaben
§ 4
— Beteiligungen
Zweiter Abschnitt — Organisation
§ 5
— (weggefallen)
§ 7
— Vorstand
§ 8
— Hauptverwaltungen
§ 9
— Beiräte bei den Hauptverwaltungen
§ 10
— Filialen
§ 11
— Vertretung
Dritter Abschnitt — Bundesregierung und Bundesbank
§ 12
— Verhältnis der Bank zur Bundesregierung
§ 13
— Zusammenarbeit
Vierter Abschnitt — Währungspolitische Befugnisse
§ 14
— Notenausgabe
§ 15
— (weggefallen)
§ 17
§ 18
— Statistische Erhebungen
Fünfter Abschnitt — Geschäftskreis
§ 19
— Geschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern
§ 20
— Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
§ 21
§ 22
— Geschäfte mit jedermann
§ 23
— Bestätigung von Schecks
§ 24
§ 25
— Andere Geschäfte
Abschnitt 5a
Sechster Abschnitt — Jahresabschluss, Kostenrechnung, Gewinnverteilung
§ 26
— Jahresabschluss, Kostenrechnung
§ 27
— Gewinnverteilung
§ 28
Siebenter Abschnitt — Allgemeine Bestimmungen
§ 29
— Sonderstellung der Deutschen Bundesbank
§ 30
— Urkundsbeamte
§ 31
— Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank; Verordnungsermächtigungen
§ 32
— Schweigepflicht
§ 33
— Veröffentlichungen
§ 34
Achter Abschnitt — Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld
§ 35
— Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen
§ 36
— Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen
§ 36a
— Verordnungsermächtigung
§ 37
— Einziehung
§ 37a
— Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten
Neunter Abschnitt — Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 38
— Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank
§ 39
— Übergangsvorschrift für die Vorstände der Landeszentralbanken und die Beiräte
§ 40
— Änderung der Dienstverhältnisse
§ 41
— Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
§ 42
— Ausgabe von Liquiditätspapieren offenen Markt
§ 43
§ 44
— Auflösung
§ 45
— Weitere Übergangsvorschriften
§ 47