BörsG | Börsengesetz

76 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe

§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Börsen und weitere Begriffsbestimmungen§ 3 — Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde§ 3a — Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde zur Ausführung der Verordnung (EU) 2015/2365§ 3b — Meldung von Verstößen§ 3c — Abberufungsverlangen beim Börsenträger§ 3d — Abberufungsverlangen bei der Börse§ 4 — Erlaubnis§ 4a — Geschäftsleitung des Börsenträgers§ 4b — Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des Börsenträgers§ 5 — Pflichten des Börsenträgers§ 6 — Inhaber bedeutender Beteiligungen§ 7 — Handelsüberwachungsstelle§ 8 — Zusammenarbeit§ 9 — Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften§ 10 — Verschwiegenheitspflicht§ 11 — Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen§ 12 — Börsenrat§ 13 — Wahl des Börsenrates§ 14 — (weggefallen)§ 15 — Leitung der Börse§ 16 — Börsenordnung§ 17 — Gebühren und Entgelte§ 18 — Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen§ 19 — Zulassung zur Börse§ 19a — Verantwortung des Handelsteilnehmers für Aufträge von mittelbaren Handelsteilnehmern§ 20 — Sicherheitsleistungen§ 21 — Externe Abwicklungssysteme§ 22 — Sanktionsausschuss§ 22a — (weggefallen)§ 22b — Verarbeitung personenbezogener Daten

Abschnitt 2 — Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung

§ 23 — Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten§ 24 — Börsenpreis§ 25 — Aussetzung und Einstellung des Handels§ 26 — Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften§ 26a — Order-Transaktions-Verhältnis§ 26b — Mindestpreisänderungsgröße§ 26c — Market-Making-Systeme§ 26d — Algorithmische Handelssysteme und elektronischer Handel§ 26e — (weggefallen)§ 26f — Positionsmanagementkontrollen§ 26g — Übermittlung von Daten§ 26h — Datenübermittlungsverlangen; Satzungsermächtigung

Abschnitt 3 — Skontroführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen

§ 27 — Zulassung zum Skontroführer§ 28 — Pflichten des Skontroführers§ 29 — Verteilung der Skontren

Abschnitt 3a — Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen

§ 30 — Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen§ 31 — (weggefallen)

Abschnitt 4 — Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel

§ 32 — Zulassungspflicht§ 33 — Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt§ 34 — Ermächtigungen§ 35 — Verweigerung der Zulassung§ 36 — Zusammenarbeit in der Europäischen Union§ 37 — Staatliche Schuldverschreibungen§ 38 — Einführung§ 39 — Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren§ 40 — Pflichten des Emittenten§ 41 — Auskunftserteilung§ 42 — Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten§ 43 — Verpflichtung des Insolvenzverwalters

Abschnitt 4a — Börsenmantelaktiengesellschaft zum Zweck der Börsenzulassung

§ 44 — Begriffsbestimmungen, anwendbare Vorschriften§ 45 — Einlage; Verwendungsabrede§ 46 — Zuständigkeit der Hauptversammlung, Informationspflichten§ 47 — Andienungsrecht der Aktionäre; Zulässigkeit der Einlagenrückgewähr§ 47a — Aktienoptionen§ 47b — Beendigung der Börsenmantelaktiengesellschaft; Auflösung; Abwicklung

Abschnitt 5 — Freiverkehr, KMU-Wachstumsmarkt und organisiertes Handelssystem

§ 48 — Freiverkehr§ 48a — KMU-Wachstumsmarkt§ 48b — Organisiertes Handelssystem an einer Börse

Abschnitt 6 — Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften

§ 49 — Strafvorschriften§ 50 — Bußgeldvorschriften§ 50a — Bekanntmachung von Maßnahmen§ 51 — Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel§ 52 — Übergangsregelungen§ 53 — Anwendungsbestimmung zum Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz§ 54 — Übergangsregelung zum Standortfördergesetz