ATDG | Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern
14 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Antiterrordatei§ 2 — Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht§ 3 — Zu speichernde Datenarten§ 4 — Beschränkte und verdeckte Speicherung§ 5 — Zugriff auf die Daten§ 6 — Weitere Verwendung der Daten§ 6a — Erweiterte projektbezogene Datennutzung§ 7 — Übermittlung von Erkenntnissen§ 8 — Datenschutzrechtliche Verantwortung§ 9 — Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen§ 10 — Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen§ 11 — Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten§ 12 — Festlegungen für die gemeinsame Datei§ 13 — Einschränkung von Grundrechten