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ASiG
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ASiG | Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
23 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt
§ 1
— Grundsatz
Zweiter Abschnitt — Betriebsärzte
§ 2
— Bestellung von Betriebsärzten
§ 3
— Aufgaben der Betriebsärzte
§ 4
— Anforderungen an Betriebsärzte
Dritter Abschnitt — Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 5
— Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
§ 6
— Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 7
— Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Vierter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften
§ 8
— Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
§ 9
— Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
§ 10
— Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 11
— Arbeitsschutzausschuß
§ 12
— Behördliche Anordnungen
§ 13
— Auskunfts- und Besichtigungsrechte
§ 14
— Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 15
— Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 16
— Öffentliche Verwaltung
§ 17
— Nichtanwendung des Gesetzes
§ 18
— Ausnahmen
§ 19
— Überbetriebliche Dienste
§ 20
— Ordnungswidrigkeiten
§ 21
§ 22
— Berlin-Klausel
§ 23
— Inkrafttreten