AÜG | Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
31 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht§ 1a — Anzeige der Überlassung§ 1b — Einschränkungen im Baugewerbe§ 2 — Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis§ 3 — Versagung§ 3a — Lohnuntergrenze§ 4 — Rücknahme§ 5 — Widerruf§ 6 — Verwaltungszwang§ 7 — Anzeigen und Auskünfte§ 8 — Grundsatz der Gleichstellung§ 9 — Unwirksamkeit§ 10 — Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit§ 10a — Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber§ 11 — Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis§ 11a — Verordnungsermächtigung§ 12 — Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher§ 13 — Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers§ 13a — Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze und Übernahmegesuch des Leiharbeitnehmers§ 13b — Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten§ 14 — Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte§ 15 — Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung§ 15a — Entleih von Ausländern ohne Genehmigung§ 16 — Ordnungswidrigkeiten§ 17 — Durchführung§ 17a — Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung§ 17b — Meldepflicht§ 17c — Erstellen und Bereithalten von Dokumenten§ 18 — Zusammenarbeit mit anderen Behörden§ 19 — Übergangsvorschrift§ 20 — Evaluation