VwZG | Verwaltungszustellungsgesetz
10 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Allgemeines§ 3 — Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde§ 4 — Zustellung durch die Post mittels Einschreiben§ 5 — Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung§ 6 — Zustellung an gesetzliche Vertreter§ 7 — Zustellung an Bevollmächtigte§ 8 — Heilung von Zustellungsmängeln§ 9 — Zustellung im Ausland§ 10 — Öffentliche Zustellung