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VereinsG
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VereinsG | Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts
27 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 1
— Vereinsfreiheit
§ 2
— Begriff des Vereins
Zweiter Abschnitt — Verbot von Vereinen
§ 3
— Verbot
§ 4
— Ermittlungen
§ 5
— Vollzug des Verbots
§ 6
— Anfechtung des Verbotsvollzugs
§ 7
— Unanfechtbarkeit des Verbots, Eintragung in öffentliche Register
§ 8
— Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen
§ 9
— Kennzeichenverbot
Dritter Abschnitt — Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens verbotener Vereine
§ 10
— Vermögensbeschlagnahme
§ 11
— Vermögenseinziehung
§ 12
— Einziehung von Gegenständen Dritter
§ 13
— Abwicklung
Vierter Abschnitt — Sondervorschriften
§ 14
— Ausländervereine
§ 15
— Ausländische Vereine
§ 16
— Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen
§ 17
— Wirtschaftsvereinigungen
§ 18
— Räumlicher Geltungsbereich von Vereinsverboten
Fünfter Abschnitt — Schlußbestimmungen
§ 19
— Rechtsverordnungen
§ 20
— Zuwiderhandlungen gegen Verbote
§ 21
— Zuwiderhandlungen gegen Rechtsverordnungen
§ 22
— (weggefallen)
§ 30
— Aufhebung und Fortgeltung von Rechtsvorschriften
§ 30a
— Zuständige Stelle zur Ausführung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014
§ 31
— Übergangsregelungen
§ 32
— Einschränkung von Grundrechten
§ 33
— Inkrafttreten