TTDSG | Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten
30 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Anwendungsbereich des Gesetzes§ 2 — BegriffsbestimmungenTeil 2 — Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation
Kapitel 1 — Vertraulichkeit der Kommunikation
§ 3 — Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis§ 4 — Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen§ 5 — Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen§ 6 — Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung§ 7 — Verlangen eines amtlichen Ausweises§ 8 — Missbrauch von TelekommunikationsanlagenKapitel 2 — Verkehrsdaten, Standortdaten
§ 9 — Verarbeitung von Verkehrsdaten§ 10 — Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung§ 11 — Einzelverbindungsnachweis§ 12 — Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten§ 13 — StandortdatenKapitel 3 — Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
§ 14 — Mitteilen ankommender Verbindungen§ 15 — Rufnummernanzeige und -unterdrückung§ 16 — Automatische AnrufweiterschaltungKapitel 4 — Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten
§ 17 — Endnutzerverzeichnisse§ 18 — Bereitstellen von EndnutzerdatenTeil 3 — Datenschutz bei digitalen Diensten, Endeinrichtungen
Kapitel 1 — Technische und organisatorische Vorkehrungen, Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
§ 19 — Technische und organisatorische Vorkehrungen§ 20 — Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger§ 21 — Bestandsdaten§ 22 — Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten§ 23 — Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten§ 24 — Auskunftsverfahren bei NutzungsdatenKapitel 2 — Endeinrichtungen
§ 25 — Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen§ 26 — Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, EndnutzereinstellungenTeil 4 — Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht
§ 27 — Strafvorschriften§ 28 — Bußgeldvorschriften§ 29 — Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit§ 30 — Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur