§ 33c Maßnahmen bei Information durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände; Aufhebung oder Änderung getroffener Maßnahmen

Wird die zuständige Behörde von Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union über deren Maßnahmen gegen nicht konforme oder sonst unsichere …