Alle Vorschriften: SGB XIV
§ 24 Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
§ 26 Leistungsformen
§ 25 Voraussetzungen
Leistungen der Sozialen Entschädigung werden für schädigungsbedingte Bedarfe erbracht.
§ 25 Voraussetzungen
Leistungen der Sozialen Entschädigung werden für schädigungsbedingte Bedarfe erbracht.
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