Hilfsmerkmale sind: Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen sowie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung …
§
129
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1.Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen sowie
2.Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.