Lege Lata
›
Gesetze
›
ROG
Im Reader öffnen
ROG | Raumordnungsgesetz
28 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1
— Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
§ 2
— Grundsätze der Raumordnung
§ 3
— Begriffsbestimmungen
§ 4
— Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung
§ 5
— Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4
§ 6
— Ausnahmen und Zielabweichung
§ 7
— Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
§ 8
— Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 9
— Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
§ 10
— Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
§ 11
— Planerhaltung
§ 12
— Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
Abschnitt 2 — Raumordnung in den Ländern
§ 13
— Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne
§ 14
— Raumordnerische Zusammenarbeit
§ 15
— Raumverträglichkeitsprüfung
§ 16
— Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen
Abschnitt 3 — Raumordnung im Bund
§ 17
— Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum
§ 18
— Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes
§ 19
— Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 20
— Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 21
— Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 22
— Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
§ 23
— Beirat für Raumentwicklung
Abschnitt 4 — Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
§ 24
— Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 25
— Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten
§ 26
— (weggefallen)
§ 27
— Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
§ 28
— Sonderregelung für die Windenergie an Land