ROG | Raumordnungsgesetz

28 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung§ 2 — Grundsätze der Raumordnung§ 3 — Begriffsbestimmungen§ 4 — Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung§ 5 — Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4§ 6 — Ausnahmen und Zielabweichung§ 7 — Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne§ 8 — Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen§ 9 — Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen§ 10 — Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen§ 11 — Planerhaltung§ 12 — Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

Abschnitt 2 — Raumordnung in den Ländern

§ 13 — Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne§ 14 — Raumordnerische Zusammenarbeit§ 15 — Raumverträglichkeitsprüfung§ 16 — Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen

Abschnitt 3 — Raumordnung im Bund

§ 17 — Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum§ 18 — Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes§ 19 — Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes§ 20 — Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes§ 21 — Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 22 — Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung§ 23 — Beirat für Raumentwicklung

Abschnitt 4 — Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften

§ 24 — Zusammenarbeit von Bund und Ländern§ 25 — Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten§ 26 — (weggefallen)§ 27 — Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern§ 28 — Sonderregelung für die Windenergie an Land