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PrKG
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PrKG | Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden
9 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1
— Preisklauselverbot
§ 2
— Ausnahmen vom Verbot
§ 3
— Langfristige Verträge
§ 4
— Erbbaurechtsverträge
§ 5
— Geld- und Kapitalverkehr
§ 6
— Verträge mit Gebietsfremden
§ 7
— Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8
— Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9
— Übergangsvorschrift