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LadSchlG
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LadSchlG | Gesetz über den Ladenschluss
29 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Begriffsbestimmungen
§ 1
— Verkaufsstellen
§ 2
— Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt — Ladenschlusszeiten
§ 3
— Allgemeine Ladenschlusszeiten
§ 4
— Apotheken
§ 5
— Zeitungen und Zeitschriften
§ 6
— Tankstellen
§ 7
§ 8
— Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen
§ 9
— Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen
§ 10
— Kur- und Erholungsorte
§ 11
— Verkauf in ländlichen Gebieten an Sonntagen
§ 12
— Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen
§ 13
§ 14
— Weitere Verkaufssonntage
§ 15
— Sonntagsverkauf am 24. Dezember
§ 16
Dritter Abschnitt — Besonderer Schutz der Arbeitnehmer
§ 17
— Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
Vierter Abschnitt — Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr
§ 19
— Marktverkehr
§ 20
— Sonstiges gewerbliches Feilhalten
Fünfter Abschnitt — Durchführung des Gesetzes
§ 21
— Auslage des Gesetzes, Verzeichnisse
§ 22
— Aufsicht und Auskunft
§ 23
— Ausnahmen im öffentlichen Interesse
Sechster Abschnitt — Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 24
— Ordnungswidrigkeiten
§ 25
— Straftaten
§ 26
Siebenter Abschnitt — Schlussbestimmungen
§ 27
— Vorbehalt für die Landesgesetzgebung
§ 28
— Bestimmung der zuständigen Behörden
§ 29
— (weggefallen)
§ 31