(2) Die Agenda für ein interoperables Europa enthält Folgendes:
- a. eine Bedarfsanalyse bezüglich der Entwicklung von Interoperabilitätslösungen,
- b. eine Liste laufender und geplanter Unterstützungsmaßnahmen für ein interoperables Europa,
- c. eine Liste vorgeschlagener Folgemaßnahmen zu Innovationsmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen zur Unterstützung quelloffener Interoperabilitätslösungen,
- d. Angaben zu Synergien mit anderen einschlägigen Programmen und Initiativen der Union und der Mitgliedstaaten,
- e. Hinweise auf verfügbare finanzielle Möglichkeiten zur Unterstützung der enthaltenen Prioritäten.