Jede Einrichtung der Union, die transeuropäische digitale öffentliche Dienste regelt, bereitstellt oder verwaltet, benennt einen Interoperabilitätskoordinator, der unter der Aufsicht ihrer höchsten Managementebene steht und dafür sorgt, dass diese Einrichtung der Union einen Beitrag zur Durchführung dieser Verordnung leistet.