(2) Im Hinblick auf Themen, die für die Durchführung dieser Verordnung von besonderem Interesse sind, überwacht die Kommission
- a. Fortschritte bei der grenzüberschreitenden Interoperabilität transeuropäischer digitaler öffentlicher Dienste in der Union,
- b. Fortschritte bei der Umsetzung des EIF durch die Mitgliedstaaten,
- c. die Einführung von Interoperabilitätslösungen für verschiedene öffentliche Dienste in den Mitgliedstaaten,
- d. die Entwicklung quelloffener Interoperabilitätslösungen für öffentliche Dienste, für Innovation im öffentlichen Sektor und für die Zusammenarbeit mit GovTech-Akteuren, einschließlich KMU und Start-up-Unternehmen, im Bereich der grenzüberschreitenden interoperablen öffentlichen Dienste, die eine elektronische Erbringung oder Verwaltung in der Union ermöglichen,
- e. die Verbesserung der Interoperabilitätskompetenzen im öffentlichen Sektor.