(2) Die Beschlüsse der Vollversammlung über
- 1. die Satzung nach § 3 Abs. 7a Satz 2,
- 2. die Satzung nach § 4 Satz 2 Nr. 1,
- 3. die Wahl-, Beitrags-, Sonderbeitrags- und Gebührenordnung,
- 4. die Übertragung von Aufgaben an eine andere Industrie- und Handelskammer und die Übernahme dieser Aufgaben,
- 4a. die Übertragung von Aufgaben an die Deutsche Industrie- und Handelskammer,
- 5. die Bildung öffentlich-rechtlicher Zusammenschlüsse oder die Beteiligung an solchen (§ 10) sowie
- 6. einen 0,8 vom Hundert der Bemessungsgrundlagen nach § 3 Abs. 3 Satz 6 übersteigenden Umlagesatz
bedürfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Landes.