HRG | Hochschulrahmengesetz

74 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

§ 1 — Anwendungsbereich

1. Kapitel — Aufgaben der Hochschulen

1. Abschnitt — Allgemeine Bestimmungen

§ 2 — Aufgaben§ 3 — Gleichberechtigung von Frauen und Männern§ 4 — Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium§ 5 — Staatliche Finanzierung§ 6 — Bewertung der Forschung, Lehre, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gleichstellung der Geschlechter

2. Abschnitt — Studium und Lehre

§ 7 — Ziel des Studiums§ 8 — Studienreform§ 9 — Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen§ 10 — Studiengänge§ 11 — Regelstudienzeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß§ 12 — Postgraduale Studiengänge§ 13 — Fernstudium, Multimedia§ 14 — Studienberatung§ 15 — Prüfungen und Leistungspunktsystem§ 16 — Prüfungsordnungen§ 17 — Vorzeitiges Ablegen der Prüfung§ 18 — Hochschulgrade§ 19 — Bachelor- und Masterstudiengänge§ 20 — Studium an ausländischen Hochschulen§ 21

3. Abschnitt — Forschung

§ 22 — Aufgaben und Koordination der Forschung§ 23 § 24 — Veröffentlichung von Forschungsergebnissen§ 25 — Forschung mit Mitteln Dritter§ 26 — Entwicklungsvorhaben

2. Kapitel — Zulassung zum Studium

§ 27 — Allgemeine Voraussetzungen§ 28 § 29 — Maßstäbe der Ausbildungskapazität§ 30 — Festsetzung von Zulassungszahlen§ 31 — Zentrale Vergabe von Studienplätzen§ 32 — (weggefallen)§ 33 § 33a § 34 — Benachteiligungsverbot§ 35 — Unabhängigkeit der Zulassung von der Landeszugehörigkeit

3. Kapitel — Mitglieder der Hochschule

1. Abschnitt — Mitgliedschaft und Mitwirkung

§ 36 — Mitgliedschaft§ 37 — Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung§ 38 — (weggefallen)§ 41 — Studentenschaft

2. Abschnitt — Wissenschaftliches und künstlerisches Personal

§ 42 — Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal§ 43 — Dienstliche Aufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer§ 44 — Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren§ 45 — Ausschreibung von Stellen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer§ 46 — Dienstrechtliche Stellung der Professoren§ 47 — Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren§ 48 — Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren§ 48a § 48b § 48c § 48d § 49 — Anwendung der Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes§ 50 — Dienstrechtliche Sonderregelungen§ 51 § 52 § 53 — Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter§ 54 § 55 — Lehrbeauftragte§ 56 — Lehrkräfte für besondere Aufgaben§ 57

4. Kapitel — Rechtsstellung der Hochschule

§ 58 — Rechtsform und Selbstverwaltungsrecht§ 59 — Aufsicht§ 60 — (weggefallen)

5. Kapitel — Staatliche Anerkennung

§ 70 — Anerkennung von Einrichtungen§ 71 — Gleichstellung von Abschlüssen der Notarschule

6. Kapitel — Anpassung des Landesrechts

§ 72 — Anpassungsfristen§ 73 — Abweichende Regelungen§ 74 — Bisherige Dienstverhältnisse und Berufungsvereinbarungen§ 76 — Besitzstandswahrung bei der Entpflichtung§ 76a — Übergangsvorschrift für Hochschulassistenten

7. Kapitel — Änderung von Bundesgesetzen, Schlußvorschriften

§ 77 — (weggefallen)§ 81 — Verträge mit den Kirchen§ 82 § 83