(1) Unbeschadet des Artikels 25q entzieht die ESMA nach Anhörung der in Artikel 25 Absatz 3 genannten Behörden und Stellen eine gemäß Artikel 25 gewährte Anerkennung im Einklang mit den nachstehenden Absätzen, wenn
- a. die betreffende CCP während eines Zeitraums von sechs Monaten von der Anerkennung keinen Gebrauch gemacht hat, ausdrücklich auf die Anerkennung verzichtet oder seit mehr als sechs Monaten keine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat;
- b. die betreffende CCP die Anerkennung aufgrund falscher Angaben oder auf andere Weise unrechtmäßig erlangt hat;
- c. die betreffende CCP auf schwerwiegende Weise und systematisch gegen eine der geltenden Vorschriften dieser Verordnung verstoßen hat oder eine der in Artikel 25 festgelegten Bedingungen für die Anerkennung nicht länger erfüllt und die von der ESMA verlangten Abhilfemaßnahmen nicht innerhalb einer angemessenen Frist von bis zu einem Jahr ergriffen hat;
- d. die ESMA aufgrund des Versäumnisses der für die CCP zuständigen Behörde des Drittstaats, ihr alle relevanten Informationen vorzulegen oder mit ihr zusammenzuarbeiten, wie in Artikel 25 Absatz 7 vorgesehen, nicht in der Lage ist, ihre Aufgaben gemäß der vorliegenden Verordnung im Hinblick auf die betreffende CCP wirksam auszuüben.
- e. der in Artikel 25 Absatz 6 genannte Durchführungsrechtsakt widerrufen oder ausgesetzt wurde oder eine seiner Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist.