Um Änderungen des Artikels 16 und der Titel IV und V Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 82 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um sicherzustellen, dass bei den Verstößen gemäß Anhang III die Bedingungen gemäß Artikel 16 und gemäß den Titeln IV und V erfüllt sind.