(1) Auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein sind anzugeben:
- 1. Name oder die Bezeichnung und die Anschrift der Einrichtung, für die die Betäubungsmittel bestimmt sind,
- 2. Ausstellungsdatum,
- 3. Bezeichnung der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 3,
- 4. Menge der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 4,
- 5. Name des verschreibenden Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes einschließlich Telefonnummer,
- 6. Unterschrift des verschreibenden Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes, im Vertretungsfall darüber hinaus der Vermerk "i.V.".