(2) Die meldepflichtige Person erhält unentgeltlich eine schriftliche oder, sofern die An- oder Abmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung über die An- oder Abmeldung (amtliche Meldebestätigung). Diese darf nur folgende Daten enthalten:
- 1. Familienname,
- 2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- 3. Doktorgrad,
- 4. Geburtsdatum,
- 5. Einzugsdatum oder Auszugsdatum,
- 6. Datum der An- oder Abmeldung,
- 7. Anschrift und
- 8. alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.