(2) Die Prämie beträgt
- 1. für eine Verwendung von bis zu sechs Monaten bis zu 3 000 Euro,
- 2. für eine weitere, darüber hinausgehende Verwendung halbjährlich bis zu 1 500 Euro.
Die Höhe der Prämie bemisst sich nach der Dauer der Verwendung, der Bedeutung des Ergebnisses für das öffentliche Interesse sowie der Herausforderung für den Beamten oder Soldaten. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Verwendung. Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 kann die Auszahlung halbjährlich erfolgen.