Die Fulfilment-Dienstleister gewährleisten für die Batterien, die sie handhaben, dass die Bedingungen während der Lagerhaltung, der Verpackung, der Adressierung oder des Versands die Konformität der Batterien mit den in den Artikeln 6 bis 10 und 12, 13 und 14 genannten Anforderungen nicht beeinträchtigen.