(2) Im Schuldnerverzeichnis werden angegeben:
- 1. Name, Vorname und Geburtsname des Schuldners sowie die Firma und deren Nummer des Registerblatts im Handelsregister,
- 2. Geburtsdatum und Geburtsort des Schuldners,
- 3. Wohnsitze des Schuldners oder Sitz des Schuldners,
einschließlich abweichender Personendaten.