Alle Vorschriften: ZPO
§ 801 Landesrechtliche Vollstreckungstitel
§ 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802 Ausschließlichkeit der Gerichtsstände
Die in diesem Buch angeordneten Gerichtsstände sind ausschließliche.
Lege Lata
§ 802 Ausschließlichkeit der Gerichtsstände
Kommentar [Extern]
Die in diesem Buch angeordneten Gerichtsstände sind ausschließliche.
Lege Lata
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