Das Wohngeld richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8), der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 …
§
4
Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Das Wohngeld richtet sich nach
1.der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
2.der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und