Die Förderung darf nur Haushalte begünstigen, deren Einkommen die Grenzen für das jährliche Einkommen, die in Absatz 2 bezeichnet oder von den Ländern …
| für einen Einpersonenhaushalt | 12.000 Euro, |
| für einen Zweipersonenhaushalt | 18.000 Euro, |
| zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person | 4.100 Euro. |