(3) Modernisierung sind bauliche Maßnahmen, die
- 1. den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöhen,
- 2. die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder
- 3. nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken.
Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht werden, fallen unter die Modernisierung.