Beteiligte am Verfahren sind der Kläger, der Beklagte, der Beigeladene (§ 65), der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht oder der …
4.der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht oder der Vertreter des öffentlichen Interesses, falls er von seiner Beteiligungsbefugnis Gebrauch macht.