Wird die Solvabilitätskapitalanforderung mit der Standardformel berechnet, so setzt sie sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- 1. der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 100 bis 106,
- 2. der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß § 107 und
- 3. der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern gemäß § 108.