Alle Vorschriften: TPG
§ 21 Zuständige Bundesoberbehörde
§ 23 Bundeswehr
§ 22 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
Die Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes bleiben unberührt.
§ 22 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
Die Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes bleiben unberührt.
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