(3) Das Friedrich-Loeffler-Institut wirkt mit bei der
- 1. Erstellung von Plänen zur Durchführung eines Monitorings und der Bewertung seiner Ergebnisse,
- 2. Untersuchung von Tieren und möglicherweise mit einem Seuchenerreger kontaminierten Erzeugnissen, Gegenständen oder Stoffen, die zum Eingang in die Union oder zur Ausfuhr bestimmt sind,
- 3. epidemiologischen Untersuchung im Falle des Verdachtes oder des Ausbruchs einer Seuche.
Es nimmt die Aufgabe eines
- 1. nationalen Referenzlabors für Seuchen,
- 2. Referenzlabors der Europäischen Union für Seuchen,
- 3. Referenzlabors eines anderen Mitgliedstaates, eines Drittlandes oder einer internationalen Organisation
wahr, soweit es als solches benannt ist.