Die Bundesanstalt ist zuständig für
- 1. die Weiterentwicklung von Sicherheit in Technik und Chemie, einschließlich der Durchführung von Forschung und Entwicklung in den Arbeitsgebieten,
- 2. die Durchführung und Auswertung physikalischer und chemischer Prüfungen von Stoffen und Anlagen einschließlich der Bereitstellung von Referenzverfahren und -materialien,
- 3. die Förderung des Wissens- und Technologietransfers in den Arbeitsgebieten,
- 4. die Durchführung der ihr durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgaben.