§ 46 Versorgung mit Hilfsmitteln, Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche

Geschädigte erhalten für anerkannte Schädigungsfolgen die in § 31 Absatz 1 des Siebten Buches genannten Hilfsmittel sowie einen Pauschbetrag für …