Die Leistungen der Schnellen Hilfen umfassen Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz. Die Leistungen der Schnellen Hilfen …
§
29
Leistungen und Leistungsart
(1) Die Leistungen der Schnellen Hilfen umfassen Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz.
(2) Die Leistungen der Schnellen Hilfen stellen eine Leistung eigener Art dar.