Alle Vorschriften: SGB XIV
§ 156 Pauschaliertes Abrechnungsverfahren
§ 158 Umsetzungsbegleitung
§ 157 Zuständigkeit
Für die Durchführung dieses Kapitels sind die nach Landesrecht bestimmten Träger zuständig.
§ 157 Zuständigkeit
Für die Durchführung dieses Kapitels sind die nach Landesrecht bestimmten Träger zuständig.
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