Alle Vorschriften: SGB XIV
§ 110 Höhe und Zeitpunkt der Anpassung, Verordnungsermächtigung
§ 112 Sachliche Zuständigkeit
§ 111 Träger der Sozialen Entschädigung
Träger der Sozialen Entschädigung sind die Länder.
§ 111 Träger der Sozialen Entschädigung
Träger der Sozialen Entschädigung sind die Länder.
·