(1) Jede Pflegekasse ermittelt bis zum 10. des Monats
- 1. die bis zum Ende des Vormonats gebuchten Ausgaben,
- 2. die bis zum Ende des Vormonats gebuchten Einnahmen (Beitragsist),
- 3. das Betriebsmittel- und Rücklagesoll,
- 4. den am Ersten des laufenden Monats vorhandenen Betriebsmittelbestand (Betriebsmittelist) und die Höhe der Rücklage.